Allgemeine Geschäftsbedingungen

– für Personalvermittlung –

Anbieter, Gegenstand, Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für die Personalvermittlung durch Benjamin Jödicke, Im Kinzhurst 10a, 77815 Bühl (nachstehend „wir“ bzw. „uns“) und Auftraggeber, der uns mit der Vermittlung von Bewerbern für (eine) vom Auftraggeber zu besetzende Stelle(n) beauftragt (nachstehend „Auftraggeber“).

  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  • Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.

Personalvermittlung, Verpflichtungen des Auftraggebers

  • Falls ein Bewerber sich bereits auf die betreffende Stelle beworben hatte, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns innerhalb von 3 Werktagen nach der Mitteilung unseres Vorschlags für die betreffende Stellenausschreibung darauf hinzuweisen; in diesem Fall werden wir keine weiteren Leistungen bzgl. des betreffenden Bewerbers mehr erbringen.
  • Unsere Angaben zum Bewerber beruhen auf Auskünften und Informationen des Bewerbers oder Dritten. Eigene Ermittlungen zur Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Auskünfte und Informationen sind nicht geschuldet.
  • Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet.

Vermittlungsprovision

  • Schlagen wir dem Auftraggeber einen jeweiligen Bewerber vor und kommt innerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung des betreffenden Vorschlags ein Beschäftigungsverhältnis zustande (Vertragsschluss mit dem Bewerber), so gilt die Vermittlung als erfolgreich ausgeführt und es entsteht unser Anspruch auf die Vermittlungsprovision.
  • Als Beschäftigungsverhältnis i.S.v. Ziffer 3.1. gelten alle Beschäftigungsarten und Auftragsverhältnisse, neben Festanstellungen insbesondere etwa auch die Beauftragung selbständiger Unternehmer für Interimstätigkeiten, Projekte, Einzelaufträge etc.
  • Unsere Vermittlungsprovision beläuft sich auf 30% (in Worten: dreißig Prozent) des zwischen Auftraggeber und Bewerber vereinbarten Bruttojahresgehalts. Dieses versteht sich als das auf ein Jahr berechnete Bruttogehalt oder die auf ein Jahr berechnete Vergütung unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen, einschließlich Sonderzahlungen und variabler Gehalts- oder Vergütungsanteile (z.B. 13. Monatsgehalt, Auslandszulagen, Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Boni, Überlassung eines Pkw usw.). Erfolgsabhängige Gehaltsoder Vergütungsanteile werden mit ihrem bei Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses üblicherweise zu erwartenden Wert angesetzt. Sachbezüge werden mit ihrem geldwerten Vorteil berechnet. Bei selbständigen Beschäftigungsverhältnissen tritt für Zwecke der Berechnung unserer Vermittlungsprovision an die Stelle des Bruttojahresgehalts die jährliche Vergütung.
  • Unsere Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Unsere Vermittlungsprovision wird nach Vertragsschluss mit dem Bewerber in voller Höhe zur Zahlung an uns fällig. Sie bleibt unabhängig davon bestehen, wie lange das Beschäftigungsverhältnis andauert.
  • Klarstellungshalber wird festgehalten, dass unser Anspruch auf Vermittlungsprovision auch dann entsteht, wenn der Beschäftigungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen oder für eine andere Stelle abgeschlossen wird.
  • Der Auftraggeber übermittelt uns unverzüglich nach Abschluss des Beschäftigungsvertrages mit dem betreffenden Bewerber eine Kopie dieses Vertrages und/oder aller sonstigen Unterlagen, die zur Berechnung des vertragsgegenständlichen Provisionsanspruchs erforderlich sind.

Keine Weitergabe von Bewerbervorschlägen an Dritte

  • Der Auftraggeber wird die Bewerber, die wir ihm vorschlagen, Dritten gegenüber nicht offenlegen, sondern interessierte Dritte ggf. direkt an uns verweisen, damit wir einen entsprechenden Vermittlungsvertrag mit ihnen abschließen können.

Vertragsdauer

  • Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von jeder der beiden Parteien gekündigt werden. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis mit einem vor Vertragsende vorgeschlagenen Bewerber erst nach Vertragsende zustande, so entsteht auch dafür ggf. die volle Vermittlungsprovision nach Maßgabe der Bestimmungen von Ziffer 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Das Recht der Parteien zur Kündigung aus außerordentlichem Grund bleibt unberührt.

Das Recht der Parteien zur Kündigung aus außerordentlichem Grund bleibt unberührt.

  • Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:
  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen
  • Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze 6.1.1. bis 6.1.4. gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
  • Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Ziffern 6.1.1. bis 6.1.4. unberührt.

Rechtswahl, Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.